Personalgestellung, Leiharbeitnehmer, Konzernleihen | Auswirkungen des AÜG | 05.02. – 07.02.2018
Durch den systematischen Einsatz von Fremdpersonal lassen sich für ein Unternehmen beträchtliche Rationalisierungseffekte erzielen.
Die nicht zwingend erforderliche kostenintensive Stammbelegschaft wird abgebaut und durch das flexibel und kostengünstig einsetzbare Fremdpersonal ersetzt. Auch bei den EVU macht sich dieser Rationalisierungseffekt verstärkt dadurch bemerkbar, dass immer mehr Arbeiten von Fremdpersonal durchgeführt werden. Betriebsräte stehen aber auch vor der Problematik, dass MitarbeiterInnen durch Konzern- oder Personalgestellungsverträge in den Betrieb eingegliedert werden.
Dieses Seminar verdeutlicht nicht nur die Probleme, die sich vor Ort durch die unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen ergeben. Es befasst sich insbesondere mit der rechtlichen Problematik, die bei diesem Personaleinsatz für den Betriebsrat zu beachten ist.
Die Themen im Einzelnen:
Arbeitnehmerüberlassung
· erlaubte und unerlaubte
Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlasssung
Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung / Personalgestellungsverträge
Überlassung von Maschinen mit Bedienungspersonal
Andere Erscheinungsformen des drittbezogenen Personaleinsatzes
· Abordnungen von Arbeitnehmern an Arbeitsgemeinschaften
· Werkvertraglicher Einsatz von Arbeitnehmern
· Dienstvertraglicher Einsatz von Arbeitnehmern
Rechtsbeziehungen beim Einsatz von Fremdpersonal
Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (Änderung 12.05.2011)
· gesetzliche Lohnuntergrenze
· “Drehtürklausel”
· Einschränkung des “Dauerverleihs”
· Kritik an der Gesetzesänderung:
· Schutzniveau der EU-Richtlinie immer noch nicht erreicht
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Zielgruppe:
· Betriebsratsmitglieder
· Aufsichtsratsmitglieder
· Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Dozent/en:
· Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
05.02. – 07.02.2018, Bremen
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.