Personelle, wirtschaftliche und soziale Mitbestimmung

Das BetrVG regelt in seinem vierten Teil die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Diese sind in den personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten von unterschiedlicher Qualität. Darüber hinaus regelt dieser Teil auch Mitwirkungs- und Beschwerderechte der ArbeitnehmerInnen.

Dieses Seminar soll verdeutlichen, wie unterschiedlich die einzelnen Initiativ-, Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wirken.

Nach einer eingehenden Informationsphase wird die Wirkung der dem Betriebsrat übertragenen Rechte anhand praktischer Übungen mit Fallbeispielen aus der Praxis aufgezeigt.

Die Themen im Einzelnen:
  1. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und die Friedenspflicht
  2. Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
    • Freie Entfaltung der Persönlichkeit
  3. Mitwirkung und Beschwerderecht der ArbeitnehmerInnen
  4. Betriebsvereinbarungen und deren Rechtswirkungen
  5. Geheimhaltungspflicht
  6. Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  7. Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten
  8. Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
  9. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei personellen Angelegenheiten
  10. Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
Zielgruppe:
  • Mitglieder von Betriebsräten
  • Führungskräfte und Verantwortungsträger
Dozent/en:

Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort und Datum:

25.08.201126.08.2011, Speyer, Hotel Domhof

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.