Personelle, wirtschaftliche und soziale Mitbestimmung
Das BetrVG regelt in seinem vierten Teil die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Diese sind in den personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten von unterschiedlicher Qualität. Darüber hinaus regelt dieser Teil auch Mitwirkungs- und Beschwerderechte der ArbeitnehmerInnen.
Dieses Seminar soll verdeutlichen, wie unterschiedlich die einzelnen Initiativ-, Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wirken.
Nach einer eingehenden Informationsphase wird die Wirkung der dem Betriebsrat übertragenen Rechte anhand praktischer Übungen mit Fallbeispielen aus der Praxis aufgezeigt.
- Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und die Friedenspflicht
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
- Freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Mitwirkung und Beschwerderecht der ArbeitnehmerInnen
- Betriebsvereinbarungen und deren Rechtswirkungen
- Geheimhaltungspflicht
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten
- Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei personellen Angelegenheiten
- Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Mitglieder von Betriebsräten
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
25.08.2011 – 26.08.2011, Speyer, Hotel Domhof
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.