Rekommunalisierung – Politik – Betriebswirtschaft | Betriebsübergänge nach § 613 a BGB – Mitbestimmungsstrukturen | 14.08. – 16.08.2017

Die Rückführung der Energieversorgung auf kommunale Träger kommt in Gang, Stadtwerke haben nach aktuellen Erhebungen bereits deutlich mehr als 100 Konzessionsverträge neu hinzugewonnen, mehr als 40 Stadtwerke wurden neu gegründet.

Die auslaufenden Konzessionsverträge der privaten Energiekonzerne nutzen viele Kommunen dazu die wirtschaftlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen.

Das Ziel einer Neuausrichtung der Energieversorgung soll durch Integration insbesondere der Netze in den kommunalen Einflussbereich erreicht werden. Unternehmensberater, die vor Jahren kommunale Einrichtungen in die Privatisierung geleitet haben, bieten nunmehr ihre Lösungen für eine Rekommunalisierung an. Stadt- und Gemeinderäte stehen vor schwierigen betriebswirtschaftlichen und energierechtlichen Fragen. Sie sollten nicht durch die Brille kurzfristiger Vorteile betrachtet werden, sondern sie sind unter dem Aspekt einer nachhaltigen Sicherung lokaler und regionaler Wertschöpfung im verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen zu entscheiden.

 

Die Themen im Einzelnen:

Energiewende hin zu mehr dezentralen Strukturen

Ziele der Rekommunalisierung von Erzeugung und Energienetzen

Verbesserung der Marktstrukturen

Wirtschaftliche Prüfsteine für die Konzessionsübernahme

EnWG-Novelle: Regularium bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen

Netzdaten für die Ermittlung des Kaufpreises

Gesellschaftsrechtliche Optionen

Stadtwerkekooperationen, Kundennähe und Effizienz

Netzverlust als Betriebsübergang?

Mögliche Folgen eines Betriebsübergangs:
· Entgeltverluste bei Wechsel in TV-V oder TVöD
· Einfrieren der betrieblichen Altersversorgung

Folgen bei Nichtanwendung von § 613a BGB
· Drohung mit Arbeitsplatzverlust
· Versetzung an andere Standorte

Strategien von Arbeitgebern und Antworten des Betriebsrats

Inhalt und rechtliche Ausgestaltung von Überleitungsvereinbarungen

Zielgruppe:

· Betriebsratsmitglieder
· Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
· Mitglieder des Aufsichtsrates
· MitarbeiterInnen im EVU

Dozent/en:

· Rolf-Christian Otto, Rechtsanwalt, Kassel

Ort und Datum:

14.08. -16.08.2017, Hamburg

 

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.