Rekommunalisierung – Politik – Betriebswirtschaft | Betriebsübergänge nach § 613 a BGB – Mitbestimmungsstrukturen | 14.08. – 16.08.2017
Die Rückführung der Energieversorgung auf kommunale Träger kommt in Gang, Stadtwerke haben nach aktuellen Erhebungen bereits deutlich mehr als 100 Konzessionsverträge neu hinzugewonnen, mehr als 40 Stadtwerke wurden neu gegründet.
Die auslaufenden Konzessionsverträge der privaten Energiekonzerne nutzen viele Kommunen dazu die wirtschaftlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen.
Das Ziel einer Neuausrichtung der Energieversorgung soll durch Integration insbesondere der Netze in den kommunalen Einflussbereich erreicht werden. Unternehmensberater, die vor Jahren kommunale Einrichtungen in die Privatisierung geleitet haben, bieten nunmehr ihre Lösungen für eine Rekommunalisierung an. Stadt- und Gemeinderäte stehen vor schwierigen betriebswirtschaftlichen und energierechtlichen Fragen. Sie sollten nicht durch die Brille kurzfristiger Vorteile betrachtet werden, sondern sie sind unter dem Aspekt einer nachhaltigen Sicherung lokaler und regionaler Wertschöpfung im verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen zu entscheiden.
Die Themen im Einzelnen:
Energiewende hin zu mehr dezentralen Strukturen
Ziele der Rekommunalisierung von Erzeugung und Energienetzen
Verbesserung der Marktstrukturen
Wirtschaftliche Prüfsteine für die Konzessionsübernahme
EnWG-Novelle: Regularium bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen
Netzdaten für die Ermittlung des Kaufpreises
Gesellschaftsrechtliche Optionen
Stadtwerkekooperationen, Kundennähe und Effizienz
Netzverlust als Betriebsübergang?
Mögliche Folgen eines Betriebsübergangs:
· Entgeltverluste bei Wechsel in TV-V oder TVöD
· Einfrieren der betrieblichen Altersversorgung
Folgen bei Nichtanwendung von § 613a BGB
· Drohung mit Arbeitsplatzverlust
· Versetzung an andere Standorte
Strategien von Arbeitgebern und Antworten des Betriebsrats
Inhalt und rechtliche Ausgestaltung von Überleitungsvereinbarungen
Zielgruppe:
· Betriebsratsmitglieder
· Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
· Mitglieder des Aufsichtsrates
· MitarbeiterInnen im EVU
Dozent/en:
· Rolf-Christian Otto, Rechtsanwalt, Kassel
Ort und Datum:
14.08. -16.08.2017, Hamburg
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.