Seminar: Arbeitsrecht in der Insolvenz

Die Wirtschaftskrise erfasst immer weitere Bereiche und hat zunehmend zur Folge, dass Unternehmen einen Antrag auf Eröffung eines Insolvenzverfahrens stellen müssen. Das muss für einen Betrieb aber nicht immer das Ende, sondern kann in machen Fällen sogar eine Chance bedeuten. In diesem Seminar sollen die für die Arbeit des Betriebsrats wichtigen Grundzüge des Insolvenzrechts und des Insolvenzarbeitsrechts vermittelt werden. Darüber hinaus werden die Grundzüge des Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahrens in der Insolvenz dargestellt.

Die Themen im Einzelnen:

Grundzüge des Insolvenzrechts

  • Vorläufiges Insolvenzverfahren
  • Der Gang des Insolvenzverfahrens
  • Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters
  • Gläubigerausschuss
  • Insolvenzverfahren und Insolvenzplan
  • Insolvenzforderungen und Masseforderungen
  • Masseunzulänglichkeit

Grundzüge und Insolvenzarbeitsrechts

  • Insolvenzgeld
  • Altersteilzeit in der Insolvenz – Konsequenzen fehlender Wertguthabensicherung
  • Kündigungsschutz in der Insolvenz
  • Kurzarbeit in der Insolvenz

Betriebsänderungen in der Insolvenz

  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
  • Betriebs- oder Unternehmensbezug der Sozialauswahl
  • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

Zielgruppe:

  • Mitglieder von Betriebsräten
  • Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
  • Mitglieder von Aufsichtsräten
Dozent/en:

Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort und Datum:

28.04.2009, Hannover

Es handelt sich um ein nicht öffentliches Inhouse-Seminar