Soziale und wirtschaftliche Mitbestimmung – Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
In vier Bausteinen Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht werden die Grundlagen vermittelt, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle vier sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse von der Einstellung bis zur Kündigung zu erwerben. Diese Kenntnisse stellen eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen durch den Betriebsrat dar. Es bedarf für die Tätigkeit im Betriebsrat umfassender Kenntnisse des Arbeitsrechts, und zwar nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, der Verfahrensvorschriften und Rechtsprechung, sondern insbesondere auch deren Anwendung im jeweiligen Einzelfall.
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Bestimmung von § 87 BetrVG, der “inhaltsschwersten” Norm des Betriebsverfassungsgesetzes. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Mitbestimmungstatbestände dargestellt und die Möglichkeiten der Durchsetzung erörtert. Das Seminar behandelt darüber hinaus die Beteiligungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
Voraussetzungen – Initiativrecht – Eilfälle
- § 87 BetrVG Abs. 1 Ziff. 1-13
Tatbestände der Mitbestimmung
- Rechtsfolgen unterbliebener Mitbestimmung
- Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts
Die Betriebsvereinbarung
- Formvorschriften
- Regelungssperre
- Nachwirkung
Das Einigungsstellenverfahren
- Zusammensetzung der Einigungsstelle
- Die Auswahl des Vorsitzenden
- Die Anzahl der Beisitzer
- strategische Vorbereitung der Einigungsstellensitzung
- Das Einigungsstellenverfahren
Das arbeitsgerichtliche Verfahren
- Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf: Güte- und Kammerverhandlung
- Urteilsverfahren, Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung
- Klage, Beweisaufnahme
- Urteil, Vergleich, Rechtsmittel
- Streitwert, Kosten
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- die einzelnen Fälle der Betriebsänderung
- Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitglieder von Betriebsräten
- Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
06.12.2010 – 10.12.2010, Gaienhofen, Bodensee
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.
Frühere Termine
12.04.2010 – 16.04.2010