Soziale und wirtschaftliche Mitbestimmung

Die Kenntnis um die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats sind unabdingbare Voraussetzung für die aktive Interessenwahrnehmung für die ArbeitnehmerInnen. Der § 87 BetrVG, die “inhaltsschwerste” Norm unseres Betriebsverfassungsgesetzes, steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Mitbestimmungstatbestände dargestellt und die Möglichkeiten der Durchsetzung erörtert.

Durch die wachsende Zahl von Umstrukturierungen in den Unternehmen müssen Betriebsräte über das handwerkliche Wissen Verfügung, wie sie effektiv diese Beteiligungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten einsetzen können.

Die Themen im Einzelnen:

Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG

  • Voraussetzungen
  • Initiativrecht
  • Eilfälle
  • § 87 BetrVG Abs. 1 Ziff. 1-13, Tatbeständer der Mitbestimmung
  • Rechtsfolgen unterbliebener Mitbestimmung
  • Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts

Die Betriebsvereinbarung

  • Formvorschriften
  • Regelungssperre
  • Nachwirkung

Das Einigungsstellenverfahren

  • Beschlussfassung
  • Paritätische Besetzung
  • Die/Der Einigungsstellenvorsitzende/r
  • Kosten
  • Rechtskraft

Das arbeitsgerichtliche Verfahren

  • Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Ablauf: Güte- und Kammerverhandlung
  • Urteilsverfahren
  • Beschlussverfahren
  • einstweilige Verfügung
  • Klage, Beweisaufnahme
  • Urteil, Vergleich, Rechtsmittel
  • Streitwert, Kosten

Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
  • die einzelnen Fälle der Betriebsänderung
  • Interessenausgleich, Sozialplan
Zielgruppe:
  • Mitglieder von Betriebsräten
  • Führungskräfte und Verantwortungsträger
  • Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
  • Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Dozent/en:
Ort und Datum:

20.04.201522.04.2015, München

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.