Reinhard Kardinal Marx bezeichnete am 7.3.2016 in seinem Festvortrag zur Eröffnung der Ausstellung „Vom Wert der Mitbestimmung“ der Hans-Böckler-Stiftung die „menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt als zentrales Anliegen der katholischen Soziallehre“ und definierte die Mitbestimmung als Kernelement der sozialen Marktwirtschaft.
Mitbestimmung auf Unternehmensebene ist Mitbestimmung in Fragen der Unternehmensentwicklung.
Doch wie ist es um die Unternehmensmitbestimmung in den großen, mittlerweile konzernartigen kirchlich-caritativen Unternehmungen mit oftmals mehreren tausend Beschäftigten bestellt?
Am 25.6.2012 hatte die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Unternehmensmitbestimmung“ beschlossen. Auftrag war die Prüfung der Frage, ob, und wenn ja, wie Elemente des Unternehmensmitbestimmungsrechts in das kirchliche Arbeitsrecht zu integrieren seien. Ergebnis der Beratungen war, dass zunächst noch keine Unternehmensmitbestimmung eingeführt werden solle. Stattdessen ist in der Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten mit der Möglichkeit zur Gründung von Wirtschaftsausschüssen in den entsprechenden Unternehmen beschlossen worden.
Dieser Studientag nimmt sich u. a. der Fragen der l Bildung und Konstituierung des Wirtschaftsausschusses l Rolle eines Wirtschaftsausschusses im Mitarbeitervertretungsrecht l konkreten Aufgaben eines Wirtschaftsausschusses l Definition des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“ l Unterschiede des Wirtschaftsausschusses von der Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten an.
Letztendlich geht es darum, ob der Wirtschaftsausschuss ein erster Schritt auf dem Weg zur Unternehmensmitbestimmung ist, und wann mit weiteren Schritten hin auf dieses Ziel zu rechnen sein könnte.
Zielgruppe:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen
Dozent/en:
- Rechtsanwältin Dr. Astrid Dotting, Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Dr. Norbert Gescher, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
30.05.2018, Trier
Das Seminar wird vom Bischöflichen Generalvikariat Trier SB 2 – MAV Seminare veranstaltet und steht den Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen aus der Diözese Trier und anderen Mitarbeitervertretungen aus anderen Diözesen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter unter mav-seminare-trier@bistrum-trier.de