Umstrukturierung und Arbeitnehmerrechte | 22.07. – 26.07.2019

Bei Strukturveränderungen in Energieversorgungsunternehmen, wie Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Gesellschaftsgründungen, Finanzierung von Großprojekten und vieles mehr, erfolgen in der Regel starke Eingriffe in die Aufgabenstellung und damit in die Arbeitsverträge der MitarbeiterInnen. Welche Rechtsprobleme sich bei Betriebsänderungen, beim Betriebsübergang und beim Personalabbau ergeben, welche Rechte die Betriebsverfassungsorgane haben und wann und wie diese Rechte geltend gemacht werden können, wird in diesem Seminar eingehend behandelt.

Seminarthemen

Individual- und kollektivrechtliche Auswirkungen des Betriebsinhaberwechsels
· Voraussetzungen des gesetzlichen Übergangs des Arbeitsverhältnisses
· Kündigungen anlässlich des Betriebsinhaberwechsels
· Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
· Haftung und Verbindlichkeiten
· Betriebsübergang aus EUrechtlicher Sicht
· Betriebsübergang, Unternehmens-aufspaltung, -abspaltung und – ausgliederung als Betriebsänderung nach § 111 BetrVG

Interessenausgleich und Sozialplan als Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Rechtsstellung des BR und seiner Mitglieder bei Betriebsübergängen
· Betriebsidentität, Übergangsmandat, Beendigung der Amtszeit etc.

Arbeitsrechtliche Aspekte des Umwandlungsgesetzes

Zielgruppe:

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Dozent/en:

· Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort und Datum:

22.07. – 26.07.2019, Trier

 

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.