Unbundling und Regulierung für den Betriebsrat
Durch die vollständige organisatorische Abtrennung des Netzes vom Vertrieb werden in den Energieversorgungsunternehmen die jahrzehntelang gewachsenen Strukturen aufgebrochen. Dies zieht massive organisatorische und arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich, deren Klärung für Betriebsräte von strategischer Bedeutung ist! In dem Seminar werden alle Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten ausführlich erläutert, mit denen Sie sich als Betriebsratsmitglied bei der Unbundling-Umsetzung auseinandersetzen müssen. Nach dem Besuch des Seminars kennen Sie die gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Ausgründung des Netzbetriebes und wissen welche Besonderheiten bei der Umsetzung des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB zu beachten sind. Sie informieren sich über Auswirkungen der Ausgründung auf Gesellschafts- und Arbeitsverträge und erfahren, wie sich die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsänderung ändern.
In diesem Seminar sind mehrere Referenten tätig. Die von Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto übernommenen Themen betreffen folgende Punkte:
Welche rechtlichen und organisatorischen Fragen sind bei den Überleitungs(tarif)verträgen zu beachten?
- Ausgestaltung der Überleitungs(tarif)verträge
- Was muss der neue Arbeitsvertrag zwingend enthalten?
- Regelung der Tarifgeltung, Sozialleistungen, betriebliche Altersvorsorge, Kündigungsschutz etc. im neuen Arbeitsvertrag
- Informationspflichten und -fristen für den Arbeitgeber?
- Fristen für den Arbeitnehmer?
- Informationspflichten des Betriebsrates
Wie kann sich der Betriebsrat im unbundelten Unternehmen organisieren und positionieren?
- Neue Betriebsratsstrukturen, Mitbestimmungsrechte, Informationspflichten
- Wie ändert sich der Einfluss des Betriebsrates je nach Organisationsform?
- Welche Mitbestimmungsfragen und -aufgaben hat der Betriebsrat bei mehreren Betriebsräten und welche beim Gesamtbetriebsrat?
Die Rolle der Regulierungsbehörde bei der Überwachung von Unbundling
- Geplantes Vorgehen der REGTP bei der Überwachung und Durchsetzung des Unbundling
- Position der Regulierungsbehörde in Streitfällen bei der Umsetzung des Unbundling
- Rechte und Pflichten des Regulierungsmanagers/Gleichbehandlungsbeauftragten
- Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen dem Betriebsrat und dem Gleichbehandlungsbeauftragten
- Mitglieder von Betriebsräten
- Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
- Mitglieder von Aufsichtsräten
- Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Mosebach & Partner, Kassel
Ort und Datum:
30.01.2007 – 31.01.2007
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.
Frühere Termine
16.03.2004
25.03.2004
23.04.2004
04.05.2004
13.05.2004
13.07.2004
09.11.2004
14.02.2005
23.02.2005
09.03.2005 – 10.03.2005
23.03.2005
01.09.2005
06.09.2005
06.10.2005
19.10.2005
15.12.2005
20.06.2006 – 21.06.2006
08.08.2006 – 09.08.2006