Vom Arbeitsvertrag zur Einstellung

Die vier Bausteine zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Grundlagen, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle vier sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse vom Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu erhalten. Eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerdurch den Betriebsrat sind umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts, und zwar nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, der Verfahrensvorschriften und Rechtsprechung, sondern insbesondere auch deren Anwendung im jeweiligen Einzelfall. Das Seminar befasst sich im individualrechtlichen Teil mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses sowie mit Inhalt und Mängeln des Arbeitsvertrages. Das formelle Betriebsverfassungsrecht sowie die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen stehen im Mittelpunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Darlegungen.

Die Themen im Einzelnen:

Einführung und rechtliche Grundbegriffe

  • Begriffe
  • geschichtliche Entwicklung
  • Rechtsquellen
  • Geltungsbereich des Arbeitsrechts

Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse

  • Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz im Verhältnis zueinander
  • Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags

Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Fragerechte
  • Diskriminierungsverbot

Inhalt und Mängel des Arbeitsvertrages

  • rechtswidrige Arbeitsvertragsklauseln und ihre Folgen
  • Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung
  • arbeitgeberseitiges Direktionsrecht und Grenzen
  • Fürsorgepflicht

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG

  • Einstellung
  • Eingruppierung
  • Umgruppierung
  • Versetzung
  • Verfahren und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Beteiligung des Betriebsrats in allgemeinen und personellen Angelegenheiten, §§ 92 – 95 BetrVG

  • Personalplanung
  • innerbetriebliche Stellenausschreibung
  • Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungssysteme
  • Auswahlrichtlinien

Rechtliche Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes

  • Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit
  • Mehrarbeit
  • Pausenregelung
  • Arbeitsbereitschaft
  • Bereeitschaftsdienst
  • Rufbereitschaft
  • Schicht und Wechselschichten
  • Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen
Zielgruppe:
  • Führungskräfte und Verantwortungsträger
  • Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
  • Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Dozent/en:
    Rechtsanwältin

Dr. Astrid Siebert

    , Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
02.07.201503.07.2015, Dresden

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.