Workshop: Arbeitsrecht für Führungskräfte in der Altenpflege

Einrichtungsleiter und Pflegedienstleitungen vertreten regelmäßig in einem unterschiedlichen Ausmaß den Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern der Einrichtung. Dienstpläne, Überstunden, Vertretungen, Einstellungen und Versetzungen von Mitarbeitern gehören zur täglichen Routine vieler Pflegeführungskräfte. Dabei verhandeln die Pflegeführungskräfte häufig direkt mit dem Betriebsrat. Wenn dabei die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen außer Acht gelassen werden, können Einrichtungen vor existenziellen Problemen stehen. Deshalb sind tiefergehende arbeitsrechtliche Kenntnisse für Führungskräfte in der Altenpflege unabdingbare Voraussetzung ihrer Tätigkeit.

Die Themen im Einzelnen:

Grundlagen der Mitbestimmung des Betriebsrates

  • Übersicht über die wichtigsten Mitbestimmungsrechte
  • Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrat
  • Einigungsstelle

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Gestaltung der Arbeitszeit

  • Umfang des Mitbestimmungsrechtes
  • Erstellung von Dienstplänen
  • Änderung von Dienstplänen
  • Anordnung von Überstunden
  • Eilfälle und Notfälle

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Umfang des Mitbestimmungsrechtes
  • Anhörung des Betriebsrates
  • Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungsgesprächen?
  • Die einzelnen Fälle: Einstellung; Eingruppierung;Umgruppierung und Versetzung

Grundzüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

 

Vertiefung von Spezialfragen

 

Pflichten im Arbeitsverhältnis

 

Praxisbeispiele

Zielgruppe:
  • Führungskräfte und Verantwortungsträger
Dozent/en:
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Rolf-Christian Otto, Mosebach & Partner, Kassel
Ort und Datum:

29.11.2007, Rotenburg an der Fulda

Es handelt sich um ein nicht öffentliches Inhouse-Seminar