Workshop: Arbeitsrecht für Führungskräfte in der Altenpflege
Einrichtungsleiter und Pflegedienstleitungen vertreten regelmäßig in einem unterschiedlichen Ausmaß den Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern der Einrichtung. Dienstpläne, Überstunden, Vertretungen, Einstellungen und Versetzungen von Mitarbeitern gehören zur täglichen Routine vieler Pflegeführungskräfte. Dabei verhandeln die Pflegeführungskräfte häufig direkt mit dem Betriebsrat. Wenn dabei die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen außer Acht gelassen werden, können Einrichtungen vor existenziellen Problemen stehen. Deshalb sind tiefergehende arbeitsrechtliche Kenntnisse für Führungskräfte in der Altenpflege unabdingbare Voraussetzung ihrer Tätigkeit.
Grundlagen der Mitbestimmung des Betriebsrates
- Übersicht über die wichtigsten Mitbestimmungsrechte
- Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrat
- Einigungsstelle
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Gestaltung der Arbeitszeit
- Umfang des Mitbestimmungsrechtes
- Erstellung von Dienstplänen
- Änderung von Dienstplänen
- Anordnung von Überstunden
- Eilfälle und Notfälle
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
- Umfang des Mitbestimmungsrechtes
- Anhörung des Betriebsrates
- Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungsgesprächen?
- Die einzelnen Fälle: Einstellung; Eingruppierung;Umgruppierung und Versetzung
Grundzüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Vertiefung von Spezialfragen
Pflichten im Arbeitsverhältnis
Praxisbeispiele
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Rolf-Christian Otto, Mosebach & Partner, Kassel
29.11.2007, Rotenburg an der Fulda
Es handelt sich um ein nicht öffentliches Inhouse-Seminar