Workshop Rekommunalisierung: Recht – Politik – Betriebswirtschaft | 15.06.2016 – 17.06.2016
Die Rückführung der Energieversorgung auf kommunale Träger kommt in Gang, Stadtwerke haben nach aktuellen Erhebungen bereits deutlich mehr als 100 Konzessionsverträge neu hinzugewonnen, mehr als 40 Stadtwerke wurden neu gegründet.Die auslaufenden Konzessionsverträge der privaten Energiekonzerne nutzen viele Kommunen dazu die wirtschaftlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen. Das Ziel einer Neuausrichtung der Energieversorgung soll durch Integration insbesondere der Netze in den kommunalen Einflussbereich erreicht werden. Unternehmensberater, die vor Jahren kommunale Einrichtungen in die Privatisierung geleitet haben, bieten nunmehr ihre Lösungen für eine Rekommunalisierung an. Stadt- und Gemeinderäte stehen vor schwierigen betriebswirtschaftlichen und energierechtlichen Fragen. Sie sollten nicht durch die Brille kurzfristiger Vorteile betrachtet werden, sondern sie sind unter dem Aspekt einer nachhaltigen Sicherung lokaler und regionaler Wertschöpfung im verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen zu entscheiden. Der Workshop wird von fachkundigen Experten durchgeführt, die sicherstellen, dass betriebswirtschaftliche Hintergründe, arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich aktuelle Entscheidungen und die Vorgehensweisen für den Betriebsrat kompakt dargelegt werden
Die Themen im Einzelnen:
- Energiewende hin zu mehr dezentralen Strukturen
- Ziele der Rekommunalisierung von Erzeugung und Energienetzen
- Verbesserung der Marktstrukturen
- Wirtschaftliche Prüfsteine für die Konzessionsübernahme
- EnWG-Novelle: Regularium bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen
- Netzdaten für die Ermittlung des Kaufpreises
- Gesellschaftsrechtliche Optionen
- Stadtwerkekooperationen, Kundennähe und Effizienz
- Politische Entscheidungsprozesse
- Betriebswirtschaftliche Auswirkungen
- Netzverlust als Betriebsübergang?
- mögliche Folgen eines Betriebsübergangs
- Entgeltverluste bei Wechsel in TV-V oder TVöD
- Einfrieren der betrieblichen Altersversorgung
- Folgen bei Nichtanwendbarkeit von § 613a BGB
- Drohung mit Arbeitsplatzverlust
- Versetzung an andere Standorte
- Strategien von Arbeitgebern und Antworten des Betriebsrats
- Inhalt und rechtliche Ausgestaltung von Überleitungsvereinbarungen
- Mitglieder von Betriebsräten
- Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
- Mitglieder von Aufsichtsräten
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
- Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Prof. Dr. rer. pol. Joachim Beier, Dortmund
15.06.2016 – 17.06.2016, Hamburg, Junges Hotel
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.
Frühere Termine
19.09.2011
02.11.2011
24.11.2011
28.02.2012 – 29.02.2012
04.03.2013
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04.05.2015 – 06.05.2015