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BAG: Anwendungsbereich des Heimarbeitsgesetzes kann auch qualifizierte Tätigkeiten wie die Programmierung von EDV-Programmen umfassen

Der Begriff des Heimarbeiters im Sinne von § 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz, und damit der Anwendungsbereich des Heimarbeitsgesetzes, ist nicht auf einfache Tätigkeiten beschränkt, sondern kann auch qualifizierte Tätigkeiten wie […]