BAG: Anwendungsbereich des Heimarbeitsgesetzes kann auch qualifizierte Tätigkeiten wie die Programmierung von EDV-Programmen umfassen
Der Begriff des Heimarbeiters im Sinne von § 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz, und damit der Anwendungsbereich des Heimarbeitsgesetzes, ist nicht auf einfache Tätigkeiten beschränkt, sondern kann auch qualifizierte Tätigkeiten wie […]